Immobilienbesitzer aufgepasst
Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht brauchen die Menschen, die eine Immobilie besitzen und vermieten oder ein unbebautes Grundstück besitzen. Wer ein Eigenheim bewohnt ist bereits über die Privathaftpflicht abgesichert.
Der Hintergrund – als Haus- oder Grundbesitzer haftet man für Schäden, die rund um das Haus oder Grundstück entstehen. Wenn es zum Beispiel durch herunterfallende Dachziegel oder einen umgestürzten Baum zu Schäden von Personen und Sachen (Autos usw.) kommt, haftet der Eigentümer. Aufgrund der dem Eigentümer obliegenden Verkehrssicherungspflicht hat selbiger ein hohes Haftungsrisiko, das schnell zu einem finanziellen Desaster führen kann. Dazu gehört auch das Reinigen der Gehwege, das Streuen und Schneebeseitigen im Winter. Auch wenn die Verantwortung Dritten übertragen wird, muss letztlich der Hauseigentümer haften.
Leistungen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Neben der Schadenregulierung übernimmt die Versicherung auch die Prüfung der Haftungsfrage und ist dabei gleichzeitig so etwas wie eine Rechtsschutzversicherung, die unberechtigte Schadensforderungen von Dritten abweist.
Wenn Schäden entstanden sind, die durch die nicht ausreichende Beachtung bestimmter Pflichten als Hauseigentümer entstanden sind, greift die Versicherung zum Beispiel:
- Verkehrssicherungspflicht (Eisglätte)
- Instandhaltungspflicht (herabfallende Ziegel)
